7. Hinweise zur
Nachversorgung
Verschiedene Themen werden Sie auch nach dem Austritt begleiten. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick und sind bei Fragen oder Unsicherheiten für Sie da.
Es ist wichtig, dass Sie sich bei uns melden, wenn eines der beschriebenen Zeichen auftritt:
– Fieber über 38 Grad und/oder Schüttelfrost
– Wiederholtes Erbrechen
– Stärker werdende Schmerzen
– Gerötete oder nässende Wunden.
Zögern Sie nicht, uns auch bei anderen Unsicherheiten zu kontaktieren.
Bewegen Sie sich
In den ersten Wochen nach der Operation werden Sie noch Müdigkeit verspüren. Versuchen Sie trotzdem aktiv zu bleiben und kleinere Spaziergänge zu unternehmen. Sport und körperliche Belastung sollen im Rahmen der Schmerzgrenze eingehalten werden. Sie können sich auch physiotherapeutische Unterstützung einholen.
Einnahme von Schmerzmittel
Vermutlich werden Sie nach dem Spitalaufenthalt noch Schmerzmittel benötigen, das sie von uns erhalten. Sie dürfen die Schmerzmedikamente reduzieren oder nur bei Bedarf einnehmen.
Wundpflege
Ihre Operationswunde ist entweder mit selbstauflösenden Fäden vernäht oder mit Klammern verschlossen. Die Klammern werden 14 Tage nach der Operation während des Klinikaufenthalts oder nach Austritt in Ihrer Hausarztpraxis entfernt. Sie dürfen wie gewohnt duschen und frühestens nach 14 Tagen baden. Die Operationswunde muss in der Regel nicht abgedeckt werden.
Ein Anruf der klinischen Behandlungsspezialistin
Rund eine Woche nachdem Sie zu Hause sind, kontaktiert Sie Ihre Behandlungsspezialistin telefonisch. Sie wird sich nach Ihrem Allgemeinbefinden, nach Schmerzen, der Wundheilung und der Ernährung erkundigen. Bei dieser Gelegenheit können Sie allfällige Fragen stellen.
Die richtige Ernährung
Es ist nicht ungewöhnlich, dass einige Wochen nach der Operation die Ernährung noch nicht wie gewohnt funktioniert. Versuchen Sie, über den Tag verteilt mehrere kleine Portionen zu sich zu nehmen.
Die Ernährungsberatung steht Ihnen weiterhin gerne für Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf bieten wir Ihnen individuelle, ambulante Betreuung an. Mit einer Verordnung der Ärztin oder des Arztes werden bis zu sechs Besuche der Ernährungsberater:in von der Grundversicherung übernommen.